Brockenaufstieg Classictour & Brockenaufstieg Gipfeltour
§ 1 Geltungsbereich, Vertrag
1. Veranstalter ist Nicolai Fleischer, Ernst-Fahlbusch-Str. 30, 37077 Göttingen.
2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern (mit der Bezeichnung ,,Teilnehmer" sind die teilnehmenden Personen beider Geschlechter gemeint) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Teilnahmevertrag). Sie werden mit der Anmeldung in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers sind schriftlich, per Telefax oder Email (info@brockenaufstieg.de) an den Veranstalter zu richten.
§ 2 Besondere Teilnahmebedingungen
Startberechtigt ist jede volljährige Person, die sich ordnungsgemäß angemeldet hat und sich gesund und ausreichend vorbereitet fühlt.
2. Die Verwendung von Hilfsmitteln außer Laufstöcken, die andere Teilnehmer behindern könnten, ist untersagt und nur auf ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters gestattet. Das gilt insbesondere für Fahrräder. Die Verwendung von unzulässigen leistungssteigernden Mitteln und Substanzen (Doping) sowie der Genuss alkoholischer Getränke während des Wanderns ist untersagt. Das Laufen bzw. Joggen ist bei der Wanderung untersagt. Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden ist untersagt.
3. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Hilfspersonen (Teamern/Radscouts) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Streckenführung, Streckenlänge, der Standort der Versorgungs- und Stempelstationen, der Bus- und Bahnverbindungen, des Gepäcktransportes sowie damit einhergehende Änderung des Veranstaltungsablaufes.
4. Bricht ein Teilnehmer die Wanderung ab, so hat er dies dem Veranstalter oder einer seiner Hilfspersonen anzuzeigen.
5. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihr Gepäck unentgeltlich von einer noch gesondert bekanntzugebenden Sammelstelle in Göttingen zum Ort der Übernachtung am Samstag und am Folgetag zurück zur Sammelstelle transportieren zu lassen. Dieser kostenlose Service gilt nur für Gebrauchsgegenstände und Utensilien, die für die Wanderung und die Übernachtung unbedingt benötigt werden. Alles andere, insbesondere Wertsachen, Schlüssel, Zerbrechliches (Glasflaschen) etc. dürfen nicht aufgegeben werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gem. § 694 BGB für eventuelle Schäden.
6. Für die Zimmerbuchung (Übernachtung am Samstag) und auch für das gezahlte Startgeld kann außerhalb dieses Vertrages eine Reiserücktrittsversicherung mit Covid-Schutz mit dem Reisebüro Töpfer abgeschlossen werden (Kontaktadresse: siehe Internetseite des Veranstalters).§ 3 Anmeldung, Startgeld, Zahlungsweise, Rückerstattung
1. Die Anmeldung erfolgt über das Sportportal race result AG. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, aus organisatorischen Gründen Anmeldungen nicht anzunehmen, insbesondere weil ein von ihm bestimmter Zeitpunkt überschritten ist oder eine von ihm bestimmte Teilnehmerhöchstzahl erreicht ist.
2. Die Anmeldung ist verbindlich und begründet die Zahlungspflicht. Brockenaufstieg Classictour: Der Teilnehmerbeitrag für die Classictour beträgt bei Anmeldungen ab dem 01.12.2021 bis zum 24.12.2021 127,00 €, ab 25.12.2021 bis einschließlich 31.03.2022 137,00 und vom 01.04.2022 bis 27.05.2022 147,00 €. Brockenaufstieg Gipfeltour: Der Teilnehmerbeitrag für die Gipfeltour beträgt bei Anmeldungen ab dem 01.12.2021 bis zum 27.05.2022 97,00 € bzw. endet bei Erreichen des Teilnehmerlimits entsprechend früher. Die Vorverkaufsgebühr des Sportportals trägt move4life.
3. Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht an oder erklärt er seine Nichtteilnahme, so besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages nur nach Maßgabe der folgenden Bedingungen: Brockenaufstieg Classictour & Gipfeltour: Wird die Nichtteilnahme bis zum 15.04.2022 erklärt, wird ausschließlich das Startgeld abzüglich einer Stornierungsgebühr von 30% erstattet. Wird die Nichtteilnahme bis zum 13.05.2022 erklärt, wird ausschließlich das Startgeld abzüglich einer Stornierungsgebühr von 50% erstattet. Bei Storno ab dem 14.05.2022 ist das Startgeld in voller Höhe als Bearbeitungsgebühr fällig. Sofern ein berechtigter Grund für eine Absage vorliegt, kann die schriftliche Benennung einer Ersatzperson bis zum 27.05.2022 mit einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 € auf eine andere Person übertragen werden.
4. race result AG: Bei der Bezahlung per Lastschrift ist für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Bei Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung, aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten oder wegen Widerspruchs, wird dem Teilnehmer/Kontoinhaber eine Mahngebühr von € 8,– zzgl. der Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt.
5. Die Hotelzimmerbuchung ist nicht Teil dieses Vertrages. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Teilnehmer selbst zuständig und verantwortlich.
6. Der Rückzahlungsanspruch des Teilnehmerbeitrages besteht außerdem, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die der Veranstalter zu vertreten hat. In dem Fall erlangt der Teilnehmer einen anteiligen Rückzahlungsanspruch auf die Summe der eingenommenen Teilnehmerbeiträge abzüglich der Summe der vom Veranstalter getätigten Aufwendungen. Dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis des geringeren Aufwandes vorbehalten.
§ 4 Veröffentlichung in der Teilnehmerliste/Ehrentafel/Hall of Fame
Die Veröffentlichung der Teilnehmerliste und die Bekanntgabe der Startnummer, des Namens, des Teams und des Wohnortes des Teilnehmers erfolgt auf race result AG. Teilnehmer, die zehn Mal erfolgreich am Brockenaufstieg teilgenommen haben, werden automatisch nach dem Event in die Hall of Fame (www.brockenaufstieg) mit Ihrem Namen und Wohnort aufgenommen und auf der Ehrentafel (Foyer des Brockenwirtes/Brocken) aufgeführt.
§ 5 Widerruf
Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung kann der Teilnehmer die Teilnahme schriftlich beim Veranstalter widerrufen und erlangt abweichend von § 3 einen Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebetrages. Der Teilnehmer kann sodann keine weiteren Leistungen mehr vom Veranstalter verlangen und ist von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Ablehnung einer eventuellen Wiederanmeldung ist dem Veranstalter vorbehalten.
§ 6 Ausschluss, Disqualifikation
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung jederzeit auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Das gilt insbesondere bei Doping-/Alkoholmissbrauch oder bei bestehendem Verdacht darauf sowie dann, wenn der Teilnehmer bei der Anmeldung schuldhaft falsche Angaben gemacht hat. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen sind auch die Hilfspersonen des Veranstalters berechtigt, den Ausschluss aussprechen; das gilt insbesondere für etwaig bestellte Angehörige eines medizinischen Dienstes.
§ 7 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren der Veranstaltung bekannt sind. Mit dem Startantritt erklärt der Teilnehmer, dass seine Gesundheit ärztlich geprüft und bestätigt wurde und gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers, es sei denn, diese beruht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
3. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
§ 8 Minderjährige
Teilnehmern, die 2022 16 und 17 Jahre alt werden, ist die Anmeldung und Teilnahme nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Mindestalter Jahrgang 2006.
Einverständniserklärung Jugendliche
§ 9 Daten
1. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und zur Startgelderhebung gespeichert und verarbeitet werden. Der Veranstalter erklärt, dass die Daten weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben werden.
2. Abweichend davon willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Team, sein Herkunftsort sowie die Anzahl seiner Teilnahmen an dem Brockenaufstieg auf einer Teilnehmerliste u.a. im Internet veröffentlicht werden.
3. Etwaige im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gemachte Fotos, Videos und Interviews des Teilnehmer dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch des Teilnehmers vervielfältigt und veröffentlicht werden.