Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Brockenaufstieg

Geltungsbereich
1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern (mit der Bezeichnung ,,Teilnehmer" sind die teilnehmenden Personen beider Geschlechter gemeint) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Teilnahmevertrag). Sie werden mit der Anmeldung in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers sind schriftlich, per Telefax oder Email (info@brockenaufstieg.de) an den Veranstalter zu richten.

 

2. Veranstalter
Veranstalter aller Brockenaufstieg-Veranstaltungen ist move4life by nicolai fleischer, Ernst-Fahlbusch-Str. 30, 37077 Göttingen.

 

3. Veranstaltungsbuchung
1. Die Anmeldung erfolgt über das Sportportal der race-result AG. Durch das Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ schließen Sie eine verbindliche Anmeldung der auf der Bestellseite aufgelisteten Veranstaltungen ab. Die Anmeldung ist verbindlich und begründet die Zahlungspflicht.
2. Rücklastschriften: Bei der Bezahlung per Lastschrift ist für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Bei Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung, aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten oder wegen Widerspruchs, wird dem Teilnehmer/Kontoinhaber eine Mahngebühr von € 8,– zzgl. der Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt.
3. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, aus organisatorischen Gründen Anmeldungen nicht anzunehmen, insbesondere weil ein von ihm bestimmter Zeitpunkt überschritten ist oder eine von ihm bestimmte Teilnehmerhöchstzahl erreicht ist.

 

4. Veranstaltungsteilnahme
1. Die Teilnahme ist höchstpersönlich.
2. Startberechtigt ist jede Person, die zum Zeitpunkt des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet hat, die sich Ihrem Empfinden nach gesund und ausreichend vorbereitet fühlt, also in der körperlichen und mentalen Verfassung ist, eine solche sportliche Leistung abzurufen.
3. Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnehmer (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen. Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich.
4. Teilnehmern, die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.
5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers während der Veranstaltung.
6. Eine Person, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung zwischen 16 und 18 Jahre alt ist (siehe Punkt 11), kann an der 35KM-Distanz teilnehmen. Eine Person, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann an der 55KM-Distanz nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern/Erziehungsberechtigte.

 

5. Veranstaltungsabsage
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt, z.B. durch behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer, verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

 

6. Stornierung
Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungsanmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
1. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht an oder erklärt er seine Nichtteilnahme, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
2. Es besteht keine Möglichkeit der Übertragung der Tickets auf andere Personen.
3. Hat der Teilnehmer mit seiner Buchung in raceresult andere Shop-Artikel (Training etc…) gekauft und gespendet (Bäume etc…), können diese nicht erstattet werden. (Shop Artikel können abgeholt oder gegen eine Versandkostenpauschale von 5,00€ zugesendet werden, Spenden werden wie vorgesehen gespendet).

4. Wandertraining, das über unseren Shop gekauft wurde (https://info67615491.wixsite.com/brockenaufstieg), kann nicht erstattet werden, Spenden die über diesen Shop gekauft wurden, können nicht erstattet werden und werden wie vorgesehen gespendet. Gutscheine, die über diesen Shop gekauft werden, sind nicht erstattbar. Werden Anmeldefristen beim Einlösen des Gutscheins in raceresult nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass ein Aufpreis gezahlt werden muss.
5. Über eine Reiserücktrittsversicherung/Ticketversicherung kann der Teilnehmer seine Reise bzw. das Ticket z.B. bei Krankheit absichern. Die Versicherung kann bei einem externen Anbieter abgeschlossen werden und ist kein Bestandteil des Veranstaltungsvertrages/Teilnahmebedingungen.

 

7. Verpflichtende Ausrüstung
Um die Gesundheit aller Teilnehmer sicherzustellen, ist jeder Teilnehmer verpflichtet eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Wir wollen somit sicherstellen, dass jeder Teilnehmer für Notfälle, für Witterung und für Nachtpassagen ausgerüstet ist. Die Mindestausrüstung umfasst: Die Strecke (wird allen Teilnehmern vor dem Event zum Download zur Verfügung gestellt) muss auf dem Mobiltelefon vorhanden sein (offline Navigation muss möglichsein!), Powerbank und Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität, Hitze- und Regenschutz sowie eine Wasserflasche. Beim Winter-Brockenaufstieg gilt zusätzlich: Warme Kleidung, Wechselkleidung, Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität, Thermosflasche.

 

8. Besondere Teilnahmebedingungen
1. Wir empfehlen den Teilnehmern, sich nach Möglichkeit in Gruppen aufzuhalten und zu wandern.
2. Bricht ein Teilnehmer die Wanderung ab, so hat er dies dem Veranstalter oder einer seiner Hilfspersonen im direkten zeitlichen Zusammenhang des Veranstaltungsabbruchs anzuzeigen. Ein Rücktransfer durch den Veranstalter kann jedoch nur an wenigen, gesondert gekennzeichneten Stationen erfolgen. Bricht ein Teilnehmer an nicht gekennzeichneten Stellen ab, so organisiert der Teilnehmer seinen Ausstieg aus der Veranstaltung eigenverantwortlich.
3. Die Verwendung von Hilfsmitteln außer Laufstöcken ist untersagt.
4. Straßenverkehrsordnung: Die Strecke verläuft geringfügig auf nicht abgesperrten Straßen oder kreuzt diese. Jeder Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten.
5. Wir sind Veranstalter einer Wanderung, deshalb ist das Laufen bzw. Joggen aus Fairness allen Teilnehmern gegenüber untersagt. Die Verpflegungs- und Trackingstationen sind auf das Wandertempo abgestimmt und öffnen nach vorbestimmten Zeiten.
6. Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden ist untersagt.
7. Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche oder ihm angemessen erscheinende Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Streckenführung, Start und Startzeiten, Startgruppengrößen, Streckenlänge, der Versorgungs-, Stempel- bzw. Trackingstationen, des Besenwagens und damit einhergehende Änderung des Veranstaltungsablaufes. Beim Winter-Brockenaufstieg können mögliche Änderungen zusätzlich den Gepäcktransport und die Bahnverbindungen betreffen. Gründe dafür könnten behördliche Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungs- und Organisationsmöglichkeiten sein. Änderungen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn, bzw. nach Notwendigkeit auch während der Veranstaltung bekannt.
8. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Hilfspersonen (Teamern/Radscouts) ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
9. Beim Winter-Brockenaufstieg haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Gepäck unentgeltlich von einer Sammelstelle in Göttingen zum Zielort transportieren zu lassen. Dieser kostenlose Service gilt nur für Gebrauchsgegenstände und Utensilien, die für die Wanderung und die Übernachtung unbedingt benötigt werden. Das Gepäckstück darf folgende Maße nicht überschreiten: 55cm x 40cm x 23cm. Der Koffer (die Tasche) muss deutlich mit dem Namen des Teilnehmers versehen sein. Insbesondere Wertsachen, Schlüssel, Zerbrechliches (Glasflaschen) etc. dürfen nicht aufgegeben werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gem. § 694 BGB für eventuelle Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer oder Zuschauer.
10. Hotelzimmerbuchung/Unterkünfte sind nicht Teil dieses Vertrages. Für Hotelbuchungen und Buchungen in anderen Unterkünften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für die Reise (Zimmerbuchung) und auch für das gezahlte Startgeld/Ticket kann außerhalb dieses Vertrages eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung im Krankheitsfall bei einem externen Anbieter abgeschlossen werden.

 

9. Veröffentlichung in der Teilnehmerliste/Ehrentafel/Hall of Fame
Die Veröffentlichung der Teilnehmerliste und die Bekanntgabe der Startnummer, des Nachnamens, Vereins/Clubs/Gruppe, des Wohnortes des Teilnehmers, der Baumspende (allgemein) erfolgt auf race result AG. Teilnehmer, die zehn Mal erfolgreich an der 55KM-Distanz Brockenaufstieg und oder am Winter-Brockenaufstieg teilgenommen haben, werden automatisch nach dem Event in die Hall of Fame (www.brockenaufstieg) mit Ihrem Namen und Wohnort aufgenommen und auf der Ehrentafel (Foyer des Brockenwirtes/Brocken) aufgeführt. Erfolgreiche Brockenaufstiege zwischen 2002 und 2022 werden für die Aufnahme in die Hall of Fame und für die Ehrentafel angerechnet.


10. Ausschluss, Disqualifikation
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung jederzeit auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und sich nicht verantwortungsvoll verhalten. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, augenscheinlich schlechte körperliche Verfassung, mangelnde Kondition, Alkohol- oder Drogenkonsum oder bestehender Verdacht darauf, Verletzungen, Umweltverschmutzung, Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen sind auch die Hilfspersonen des Veranstalters berechtigt, den Ausschluss aussprechen; das gilt insbesondere für etwaig bestellte Angehörige eines medizinischen Dienstes.

 

11. Minderjährige
1. 35KM-Distanz: Eine Person, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann an der 35KM-Distanz teilnehmen, wenn sie die „Erklärung zur Teilnahme für Minderjährige ab 16 Jahren und Haftungsverzicht“ durch sie selbst und ihre(n) Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben und die Ausweiskopien des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten dem Veranstalter mit der Onlineanmeldung einreicht. Der Veranstalter empfiehlt dringend, dass Teilnehmer unter 18 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberichtigten teilnehmen.
2. 55KM-Distanz: Eine Person, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Teilnehmers oder eines anderweitig in der Erklärung zur Teilnahme bestimmten erwachsenen Teilnehmers an der 55KM-Distanz teilnehmen. Es sind die „Erklärung zur Teilnahme für Minderjährige ab 16 Jahren und Haftungsverzicht“ durch sie selbst und ihre(n) Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben und die Ausweiskopien des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten dem Veranstalter mit der Onlineanmeldung einzureichen.

 

12. Sonderveranstaltung Winter-Brockenaufstieg
Jeder potentielle Teilnehmer wird durch uns nach einer Bewerbung über unser Formular ausgewählt und bekommt dann eine explizite Einladung zum Event. Jeder Teilnehmer wird vor Ort durch eine Kontrolle des Personalausweises überprüft. Sollte man aus einem Grund nicht am Event teilnehmen können, kann das Ticket nicht umgeschrieben, weiterverkauft oder erstattet werden. So soll verhindert werden, dass fremde, Dritte an der Sonderedition teilnehmen können, um einen fairen Bewerbungsprozess zu gewährleisten.

 

13. Sicherheitshinweise
1. Die Wanderstrecke führt durch erschlossene und durch naturbelassene Abschnitte. Jeder Teilnehmer ist für die Trittsicherheit selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Verletzungen bei Stürzen oder durch Umknicken.
2. In Waldabschnitten kann es trotz vorheriger Gefahrenbegehung zu herabfallenden Ästen oder umstürzenden Bäumen kommen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung durch solche Gefahren.
3. Bei Gewitter und Sturm gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen, Schutz vor umherfliegenden Gegenständen zu suchen, sich vor Blitzen in Sicherheit zu bringen (leitende Materialien wie Regenschirme und Wanderstöcke vom Körper entfernen, in einer Lichtung oder Senke Schutz suchen, sich auf eine isolierenden Unterlage z. B. Rucksack hocken). Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Streckenabschnitte umzuleiten oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
4. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die Wetteraussichten des Veranstaltungstages zu informieren, die Bekleidung und das Verhalten entsprechend anzupassen und gegen Hitze, Nässe oder Kälte vorzubereiten.
5. Der Veranstalter hält Verpflegungsstellen entlang der Strecke vor, der Teilnehmer ist jedoch für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs selbstverantwortlich. Für Gesundheitsschäden, die durch Dehydration oder durch andere Mangelerscheinungen auftreten können, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

14. Haftungsausschluss
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren der Veranstaltung bekannt sind. Mit dem Startantritt erklärt der Teilnehmer, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers.
3. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.
4. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
5. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühren.
6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weitere Zuschauer.

7. Bei der Sonderveranstaltung Winter-Brockenaufstieg wird eine längere Passage in Dunkelheit zurückgelegt. Eine eigene vernünftige Ausleuchtung der Strecke ist verpflichtend (Ersatzbatterien und -lampen sind mitzuführen). Sollten diese verlorengehen oder funktionsuntüchtig werden, so ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ausreichend Flüssigkeit (mindestens 2L) in Kälte geeigneten Behältern (z.B. in Thermoflaschen) mit sich zu führen. Der Veranstalter hält Verpflegungsstellen entlang der Strecke vor, der Teilnehmer ist jedoch für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs selbstverantwortlich. Für Gesundheitsschäden, die durch Dehydration oder durch andere Mangelerscheinungen auftreten können, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Bei dieser Langdistanzwanderung dürfen keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzung für die Teilnahme. Bei Vorerkrankungen ist die Teilnahme mit dem jeweiligen Arzt/Facharzt dringend abzuklären. Der Veranstalter haftet nicht bei Gesundheitsschäden, die auf eine zu hohe Belastung zurückzuführen sind.

 

15. Daten
1. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und zur Startgelderhebung gespeichert und verarbeitet werden. Der Veranstalter erklärt, dass die Daten weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

2. Abweichend davon willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name, sein Herkunftsort auf einer Teilnehmerliste u.a. im Internet veröffentlicht werden.
3. Etwaige im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gemachte Fotos, Videos und Interviews des Teilnehmers dürfen vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch des Teilnehmers vervielfältigt und veröffentlicht werden, um das Event filmisch und bildlich zu dokumentieren und der Öffentlichkeit positiv zu berichten.